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Alles, was du über die türkische Besteuerung als Ausländer wissen musst — von der 183-Tage-Regel und den progressiven Einkommensteuertabellen bis zur Grundsteuer und den Doppelbesteuerungsabkommen mit über 90 Ländern.
Taxes · Ask the Turkey assistant
Das türkische Steuersystem — mit Einkommensteuer, Grundsteuer und Kapitalertragsteuer — ist progressiv aufgebaut und den westeuropäischen Modellen recht ähnlich. Bevor wir ins Detail gehen: Drei Grundlagen prägen die Situation fast jedes Expats.
Die Türkei nutzt ein progressives System mit fünf Stufen. Die meisten Expats mit mittlerem Einkommen liegen im Bereich von 15–27%.
Wer 183 Tage oder mehr in einem Kalenderjahr in der Türkei verbringt, wird steuerlich ansässig und muss weltweites Einkommen versteuern.
Das Abkommensnetz der Türkei umfasst das Vereinigte Königreich, die USA, Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Australien und die meisten großen Volkswirtschaften.
Jeder Leitfaden unten behandelt ausführlich einen eigenständigen Teil des türkischen Steuersystems. Beginne mit dem Überblick und vertiefe dich dann in die Themen, die für deine Situation relevant sind.
Steuern für Expats
Überblick über das türkische Steuersystem — was du als ausländischer Ansässiger schuldest und was du ignorieren kannst.
Regeln zur Steueransässigkeit
Die 183-Tage-Regel erklärt, was sonst noch Ansässigkeit auslöst und wie du deinen Status dokumentierst.
Doppelbesteuerungsabkommen
Wie dich die über 90 Steuerabkommen der Türkei vor doppelter Besteuerung schützen — und welche Länder abgedeckt sind.
Steuern Zahlen als Ausländer
Fristen für die Steuererklärung, wer eine Erklärung abgeben muss und wie du deine türkische Steuerrechnung tatsächlich bezahlst.
Kapitalertragsteuer
Regeln für Immobilien, Aktien und andere Vermögensveräußerungen — einschließlich der 5-Jahres-Befreiung bei Immobilien.
Die Türkei wendet auf das jährlich zu versteuernde Einkommen einen progressiven Satz mit fünf Stufen an. Die folgenden Stufen sind das allgemeine Schema, das von der Finanzverwaltung für das Steuerjahr 2026 veröffentlicht wurde (bei Lohn- und Gehaltseinkommen gilt eine etwas breitere dritte Stufe bis ₺1.500.000, bevor der Satz von 35% greift).
| Jährlich zu versteuerndes Einkommen (TRY) | Satz |
|---|---|
| Bis ₺190.000 | 15% |
| ₺190.001 – ₺400.000 | 20% |
| ₺400.001 – ₺1.000.000 | 27% |
| ₺1.000.001 – ₺5.300.000 | 35% |
| Über ₺5.300.000 | 40% |
Die Schwellenwerte der Steuerstufen werden jährlich von der Finanzverwaltung (GIB) zum Inflationsausgleich neu bewertet. Die oben genannten Lira-Beträge werden jedes Jahr aktualisiert und können vom aktuellen Steuerjahr abweichen.
Not sure if the 20-Year Exemption applies to you?
The exemption does not apply automatically. Take the 60-second eligibility check before relying on exemption-based tax examples.
Educational only — not tax or legal advice.
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Vier Themen tauchen in fast jedem steuerlichen Gespräch von Expats in der Türkei auf. Hier eine verständliche Zusammenfassung jedes einzelnen.
Du wirst türkischer Steueransässiger, wenn du 183+ Tage im Kalenderjahr in der Türkei verbringst oder hier deinen Hauptwohnsitz (Wohnung, Familie, gemeldete Adresse) hast. Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen.
Türkische Steueransässige müssen ihr gesamtes weltweites Einkommen angeben — einschließlich ausländischer Gehälter, Mieteinnahmen, Dividenden und Renten. Eine Anrechnung ausländischer Steuern ist meist möglich, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Die Mehrwertsteuer (Katma Değer Vergisi) beträgt 20% auf die meisten Waren und Dienstleistungen. Ermäßigte Sätze von 10% gelten für Lebensmittel und 1% für Grundnahrungsmittel. Registrierte Unternehmen erheben und melden die KDV vierteljährlich.
Die Türkei erhebt derzeit keine allgemeine jährliche Vermögensteuer für Privatpersonen. Vermögende Ansässige sind vor allem der Einkommensteuer, der Grundsteuer (0,1–0,2% des veranlagten Werts für Wohnimmobilien, bis zu 0,6% für Bauland, in Großstadtgemeinden etwa doppelt so hoch) und der Kapitalertragsteuer bei Veräußerung ausgesetzt.
Unterschiedliche Einkommensarten unterliegen in der Türkei unterschiedlichen Steuerregeln. So werden sechs gängige Einkommensquellen besteuert.
| Einkommensart | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Erwerbseinkommen | Wird als gewöhnliches Einkommen zu progressiven Sätzen (15–40%) besteuert; die Quellensteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten; unterliegt Sozialversicherungsbeiträgen. |
| Mieteinnahmen | Nettoeinkommen wird zu den gewöhnlichen Sätzen besteuert; bei Nicht-Ansässigen wird eine Quellensteuer von 20% einbehalten; abzugsfähige Kosten umfassen Instandhaltung, Versicherung und Abschreibung. |
| Dividenden & Kapitalerträge | 15% Quellensteuer auf Dividenden; steuerfrei bei Erhalt von bestimmten türkischen Unternehmen; ausländische Dividenden müssen angegeben werden. |
| Kapitalgewinne | Immobilien mit mehr als 5 Jahren Haltedauer: vollständig steuerfrei, unabhängig von der Nutzung (Vermietung, Hauptwohnsitz oder Investition); bei Verkauf innerhalb von 5 Jahren Besteuerung zu den gewöhnlichen progressiven Sätzen nach einem jährlichen Freibetrag und Inflationsindexierung. Aktien und andere Vermögenswerte: kurzfristige Gewinne werden als Einkommen besteuert; die Sätze variieren. |
| Auslandseinkommen (Gehalt, Rente, Zinsen) | Muss angegeben werden, wenn du steuerlich ansässig bist; eine Anrechnung ausländischer Steuern zur Vermeidung von Doppelbesteuerung ist möglich; oft ist ein Zahlungsnachweis aus dem Ausland erforderlich. |
| Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit | Der Nettogewinn wird zu progressiven Sätzen besteuert; bei Registrierung wird auf Dienstleistungen und Waren Mehrwertsteuer erhoben; Erklärung bis 31. März fällig, Zahlung in vierteljährlichen Raten. |
So läuft der Prozess Schritt für Schritt ab, um dich als Steueransässiger zu etablieren und deine Pflichten im ersten Jahr in der Türkei zu erfüllen.
Melde dich beim GIB (Finanzverwaltung) an, um eine eindeutige zehnstellige Steuernummer zu erhalten. Erforderlich innerhalb von 30 Tagen nach Begründung der Ansässigkeit.
Stelle fest, ob du die 183-Tage-Regel erfüllst oder einen dauerhaften Wohnsitz hast. Dein Ansässigkeitsstatus bestimmt, ob du dein weltweites Einkommen versteuern musst.
Reiche deine Steuererklärung (Gelir Vergisi Beyannamesi) bis zur Frist am 31. März beim GIB ein, oder bis zum 15. April mit einem mali müşavir. Gib alle Einkünfte an und mache Abzüge geltend.
Begleiche jede fällige Restschuld bis zur Abgabefrist. Manche Steuerpflichtige müssen Vorauszahlungen oder vierteljährliche Raten leisten.
Wenn du ausländische Mieteinnahmen, eine Rente aus dem Ausland, Kapitalerträge hast oder selbstständig bist, ist ein türkischer mali müşavir (Steuerberater) jede Lira wert. Die Gebühren liegen für gewöhnliche Expat-Erklärungen meist bei ₺3.000–₺15.000 pro Jahr.
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