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Steuerratgeber

Doppelbesteuerungsabkommen Türkei (2026)

Dank der über 90 Steuerabkommen der Türkei zahlen die meisten Expats Einkommensteuer nur in einem Land. So funktionieren sie — und so beantragst du den dir zustehenden Schutz.

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90+
Unterzeichnete Steuerabkommen
0%
Mögliche Doppelbesteuerung
1960s
Etabliert Seit
OECD
Musterabkommen

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Ländern, der festlegt, welches Land das Recht hat, bestimmte Einkommensarten zu besteuern. Ohne DBA könntest du gleichzeitig in beiden Ländern voll besteuert werden – einmal als türkischer Ansässiger auf dein Welteinkommen und ein zweites Mal als Ansässiger oder Staatsangehöriger deines Heimatlandes.

Doppelbesteuerung vermeiden

Verteilt die Besteuerungsrechte, sodass dasselbe Einkommen nur in einer Jurisdiktion besteuert wird.

Quellensteuersätze senken

Senkt die Quellensteuer auf grenzüberschreitend gezahlte Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.

Konflikte lösen

Bietet Tie-Breaker-Regeln und ein Verständigungsverfahren zur Streitbeilegung.

Not sure if the 20-Year Exemption applies to you?

The exemption does not apply automatically. Take the 60-second eligibility check before relying on exemption-based tax examples.

Educational only — not tax or legal advice.

Die wichtigsten Steuerabkommen der Türkei (25 Länder)

Die Türkei hat mit über 90 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Hier sind 25 wichtige Abkommenspartner aus Europa, Nordamerika, Asien und dem Nahen Osten.

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LandStatusErfasste EinkünfteWichtige Hinweise
Vereinigtes KönigreichIn KraftAlle EinkommensartenStaatliche Renten werden nur an der Quelle besteuert
Vereinigte StaatenIn KraftAlle EinkommensartenUS-Bürger werden auf Basis ihrer Staatsangehörigkeit besteuert
DeutschlandIn KraftAlle EinkommensartenDividenden 5–15 % Quellensteuer
FrankreichIn KraftAlle EinkommensartenStarke Regelungen zum Erwerbseinkommen
NiederlandeIn KraftAlle EinkommensartenDividenden 10–15 % Quellensteuer
SchwedenIn KraftAlle EinkommensartenNordisches Modell; breite Abdeckung
NorwegenIn KraftAlle EinkommensartenSchließt Einkünfte aus der Schifffahrt ein
FinnlandIn KraftAlle EinkommensartenStandard-OECD-Modell
DänemarkIn KraftAlle EinkommensartenStandard-OECD-Modell
BelgienIn KraftAlle EinkommensartenLizenzgebühren 10 % Quellensteuer
ÖsterreichIn KraftAlle EinkommensartenStandard-OECD-Modell
SchweizIn KraftAlle EinkommensartenDividenden 5–15 % Quellensteuer
ItalienIn KraftAlle EinkommensartenEnthält Regelungen zu Immobilien
SpanienIn KraftAlle EinkommensartenStandard-OECD-Modell
KanadaIn KraftAlle EinkommensartenDividenden 15–20 % Quellensteuer
AustralienIn KraftAlle EinkommensartenEnthält Rentenregelungen
JapanIn KraftAlle EinkommensartenDividenden 10–15 % Quellensteuer
RusslandIn KraftAlle EinkommensartenImmobilien und Schifffahrt
VAEIn KraftAlle EinkommensartenBegrenzte Quellensteuerregelungen
ChinaIn KraftAlle EinkommensartenDividenden 10 % Quellensteuer
PolenIn KraftAlle EinkommensartenStandard-OECD-Modell
Tschechische RepublikIn KraftAlle EinkommensartenRegelungen für EU-Mitglieder
UngarnIn KraftAlle EinkommensartenStandard-OECD-Modell
PortugalIn KraftAlle EinkommensartenRegelungen für EU-Mitglieder
IsraelIn KraftAlle EinkommensartenDividenden 10–15 % Quellensteuer

Wenn du in beiden Ländern ansässig bist – die Tie-Breaker-Regeln

Falls du gleichzeitig nach dem innerstaatlichen Recht beider Länder als steuerlich ansässig giltst, löst der Tie-Breaker-Artikel des Abkommens (in der Regel Artikel 4) den Konflikt, indem diese Tests der Reihe nach angewendet werden. Der erste Test, der eindeutig ein Land bestimmt, entscheidet.

1
Ständiger Wohnsitz
In welchem Land steht dir ein ständiger Wohnsitz zur Verfügung? Gibt es nur ein Land, giltst du dort als ansässig.
2
Mittelpunkt der Lebensinteressen
Wo sind deine persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen enger? Familie, soziale Bindungen, Beschäftigung, Geschäfte.
3
Gewöhnlicher Aufenthalt
In welchem Land hältst du dich gewöhnlich auf, wenn man alle Aufenthalte über das Jahr zusammenzählt?
4
Staatsangehörigkeit
Welche Staatsangehörigkeit besitzt du? Die Staatsangehörigkeit entscheidet, wenn die vorherigen Kriterien gleich ausfallen.
5
Verständigungsverfahren
Führt nichts davon zu einer Lösung, einigen sich die beiden Steuerbehörden im Rahmen des Verständigungsverfahrens (MAP).

Einkommensarten und ihre Behandlung im Abkommen

Die türkischen Steuerabkommen behandeln unterschiedliche Einkommensarten unterschiedlich. Hier ein Vergleich von sechs wichtigen Einkommenskategorien:

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EinkommensartBehandlungsmethodeBesteuert die Türkei es?Üblicher SteuersatzBeispiel
Beschäftigung / GehaltWo die Arbeit ausgeübt wirdJa, wenn in der Türkei gearbeitet wirdProgressiv 15–40 %Remote-Arbeit in der Türkei für einen ausländischen Arbeitgeber → die Türkei besteuert es
DividendenWohnsitzland, aber die Quellensteuer wird durch das Abkommen reduziertJa, 15 % Quellensteuer (durch das Abkommen auf 5–15 % reduziert)5–15 % Quellensteuer je nach BeteiligungshöheDu besitzt 10 % einer türkischen Firma und erhältst eine Dividende → es gilt eine türkische Quellensteuer von 15 %
Mieteinnahmen (Immobilien)Land, in dem sich die Immobilie befindetJa, wenn die Immobilie in der Türkei liegtStandardsatz von 20 % auf die NettomieteinnahmenDu besitzt eine Wohnung in Istanbul und vermietest sie → die Türkei besteuert die Nettomieteinnahmen
Staats- / BeamtenrentenNur das Quellenland (das Land, das die Rente zahlt)Nein, wenn die Rente aus dem Ausland stammtKeine türkische Steuer; Besteuerung im QuellenlandBritische Staatsrente, die ein im Vereinigten Königreich Ansässiger erhält → Besteuerung nur im Vereinigten Königreich, keine türkische Steuer
Private / betriebliche RentenWohnsitzlandJa, bei Ansässigkeit in der Türkei20 %+ je nach Einzelheiten des AbkommensBetriebsrente einer deutschen Firma, bezogen während des Lebens in der Türkei → die Türkei kann sie nach der Wohnsitzregel besteuern
ZinserträgeWohnsitzland (manche Abkommen erlauben eine Besteuerung im Quellenland)In der Regel begrenzt; variiert je nach AbkommenMeist 15–20 % Quellensteuer bei türkischer QuelleZinsen von einem türkischen Bankkonto → begrenzte türkische Besteuerung, wenn das Abkommen greift
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Praktische Beispiele zum Abkommen

Britische Rentnerin mit staatlicher Rente

Margaret ist nach Bodrum gezogen und verbringt dort 200 Tage im Jahr. Sie bezieht die britische Staatsrente sowie eine private Betriebsrente.

Nach dem Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Türkei bleiben britische Staatsrenten (einschließlich der State Pension) AUSSCHLIESSLICH im Vereinigten Königreich steuerpflichtig. Auch ihre private Rente ist nach der Quellenlandregel wahrscheinlich nur dort steuerpflichtig. Margaret gibt in der Türkei eine Steuererklärung ab, beantragt aber die Abkommensbefreiung für ihre Renteneinkünfte – ihre türkische Steuerlast beträgt null.

Ergebnis: Keine türkische Steuer auf britische Renten.

Deutscher Remote-Arbeiter

Klaus arbeitet remote für einen Arbeitgeber mit Sitz in Hamburg und lebt ganzjährig in Antalya (320 Tage), bei einem Gehalt von 65.000 €.

Klaus ist in der Türkei steuerlich ansässig (183+ Tage). Nach dem Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei wird Erwerbseinkommen dort besteuert, wo die Arbeit ausgeübt wird – in diesem Fall die Türkei. Deutschland behält kein Besteuerungsrecht. Klaus zahlt türkische Einkommensteuer zu progressiven Sätzen und gibt eine deutsche Steuererklärung ab, die null Erwerbseinkommen aus türkischer Quelle ausweist.

Ergebnis: Besteuerung nur in der Türkei. Die deutsche Erklärung weist kein Erwerbseinkommen aus.

US-Investor mit vermieteter Immobilie in der Türkei

John, US-amerikanischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Istanbul, verdient 30.000 $ durch die Vermietung einer türkischen Wohnung sowie 20.000 $ aus Dividenden US-amerikanischer Aktien.

Die Türkei besteuert die Mieteinnahmen als Einkommen türkischer Quelle. Das Abkommen zwischen den USA und der Türkei erlaubt es der Türkei, türkische Immobilieneinkünfte zu besteuern. Die USA besteuern zudem Johns weltweites Einkommen (US-Bürger werden nach ihrer Staatsangehörigkeit besteuert). John macht in seiner US-Erklärung eine Anrechnung ausländischer Steuern (Foreign Tax Credit) für die gezahlten türkischen Steuern geltend, wodurch die Doppelbesteuerung entfällt. US-Dividenden werden in den USA besteuert; die Türkei kann sie ebenfalls besteuern, doch das Abkommen senkt die türkische Quellensteuer auf 15 %.

Ergebnis: Die Anrechnung ausländischer Steuern beseitigt die doppelte US-türkische Besteuerung.

Länderspezifische Abkommensdetails

Die Abkommen der Türkei mit verschiedenen Ländern enthalten jeweils eigene Bestimmungen. Hier siehst du, worauf es bei vier wichtigen Abkommenspartnern ankommt:

Vereinigtes Königreich — Abkommen mit der Türkei

Renten

Britische Staatsrenten werden nur im Vereinigten Königreich besteuert. Private Renten sind im Wohnsitzland steuerpflichtig. Es steht eine erhebliche Entlastung zur Verfügung.

Erwerbseinkommen

Erwerbseinkommen wird dort besteuert, wo die Arbeit ausgeübt wird. Keine Tagesbeschränkung.

Dividenden

Standard-Quellensteuer 15 %; das Abkommen kann sie je nach Beteiligungshöhe auf 5–10 % senken.

Wichtige Vorbehalte

Das Vereinigte Königreich betrachtet 183+ Tage als Anzeichen für Ansässigkeit; auch Bindungen und Unterkunft werden berücksichtigt. Das Verständigungsverfahren (MAP) steht zur Verfügung.

Deutschland — Abkommen mit der Türkei

Renten

Deutsche gesetzliche Renten werden nur in Deutschland besteuert. Private Renten folgen der Wohnsitzlandregel.

Erwerbseinkommen

Erwerbseinkommen wird im Beschäftigungsland besteuert. Remote-Arbeit aus der Türkei wird in der Türkei besteuert.

Dividenden

Dividenden mit 5–15 % Quellensteuer je nach Beteiligungshöhe; das Abkommen senkt den Standardsatz.

Wichtige Vorbehalte

Deutschland stellt auf den ständigen Wohnsitz und den Mittelpunkt der Lebensinteressen ab. Strenge Tie-Breaker-Regeln.

Vereinigte Staaten — Abkommen mit der Türkei

Renten

Sämtliche US-Ruhestandseinkünfte sind in den USA steuerpflichtig (die Besteuerung des Welteinkommens gilt für US-Bürger).

Erwerbseinkommen

US-Bürger werden auf ihr Welteinkommen besteuert; die Wohnsitzlandregel hebt die Besteuerung nach Staatsangehörigkeit nicht auf.

Dividenden

Die USA besteuern das Welteinkommen; das Abkommen senkt die Sätze für ausländische Dividenden. Die Anrechnung ausländischer Steuern ist möglich.

Wichtige Vorbehalte

Die USA verzichten nicht auf die Besteuerung nach Staatsangehörigkeit; ausländische Steuergutschriften und die FEIE (Foreign Earned Income Exclusion) helfen, dies abzumildern.

Niederlande — Abkommen mit der Türkei

Renten

Niederländische Staatsrenten werden nur in den Niederlanden besteuert. Private Renten folgen der Wohnsitzregel.

Erwerbseinkommen

Erwerbseinkommen wird im Arbeitsland besteuert. Remote-Arbeit aus der Türkei wird in der Türkei besteuert.

Dividenden

Dividenden mit 10–15 % Quellensteuer; das Abkommen reduziert sie je nach Beteiligungshöhe.

Wichtige Vorbehalte

Die Niederlande berücksichtigen beim Tie-Breaker häufig „wirtschaftliche Interessen". Immobilieneinkünfte werden lokal zugeordnet.

So beantragst du die Abkommensentlastung — Schritt für Schritt

Die Abkommensentlastung erfolgt nicht automatisch. Befolge diese vier Schritte, um sicherzustellen, dass du die dir zustehende Entlastung vollständig geltend machst:

1

Türkische Steueransässigkeitsbescheinigung beschaffen

Suche dein örtliches Finanzamt (Vergi Müdürlüğü) auf und beantrage eine Steueransässigkeitsbescheinigung (Vergi Mukimi Belgesi). Du benötigst sie, um deinem Heimatland die türkische Ansässigkeit nachzuweisen und die Abkommensentlastung zu beantragen. Die Bearbeitung dauert 1–2 Wochen.

2

Der Steuererklärung im Heimatland beifügen

Füge deiner Steuererklärung im Heimatland eine Kopie der türkischen Steueransässigkeitsbescheinigung bei. Gib außerdem jedes Einkommen türkischer Quelle sowie gezahlte türkische Steuern an. Dein Heimatland nutzt dies, um die Besteuerungsrechte zuzuordnen und die Abkommensentlastung oder Anrechnung ausländischer Steuern zu gewähren.

3

In der türkischen Steuererklärung (Beyanname) angeben

Reiche deine jährliche türkische Einkommensteuererklärung (Gelir Vergisi Beyannamesi) ein und gib sämtliche Einkünfte an – türkischer und ausländischer Herkunft. Beantrage Abkommensbefreiungen für Einkünfte, die in der Türkei nicht besteuert werden sollen. Füge Belege bei: Abkommensbescheinigungen, Nachweis der gezahlten ausländischen Steuern und deine türkische Steueransässigkeitsbescheinigung.

4

Gutschriften oder Befreiungen geltend machen

Mache in der Steuererklärung deines Heimatlandes entweder die Abkommensentlastung geltend (Einkommen ist befreit) oder eine Anrechnung ausländischer Steuern (du ziehst die gezahlten türkischen Steuern ab). Der konkrete Mechanismus hängt vom Steuerrecht deines Heimatlandes ab. Reiche Formular 1040 (USA), P87 (Vereinigtes Königreich) oder das jeweilige Äquivalent ein. Bewahre alle Unterlagen 6–7 Jahre lang für den Fall einer Prüfung auf.

Türkei im Vergleich zu Ländern ohne Abkommen

Wichtige Expat-Nationalitäten OHNE Abkommen mit der Türkei

Wenn du Staatsangehöriger eines dieser Länder bist, hat die Türkei mit deinem Heimatland kein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Das bedeutet, dass dir bei Einkünften türkischer Quelle eine Doppelbesteuerung droht und du in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben musst.

Indien
Pakistan
Nigeria
Bangladesch
Philippinen
Vietnam
Thailand
Indonesien
Ägypten
Einige Länder im Nahen Osten (unterschiedlich)

Was das bedeutet: Du kannst in deinem Heimatland trotzdem eine Anrechnung ausländischer Steuern geltend machen, sofern dieses Gutschriften für ausländische Einkommensteuern zulässt. Eine Abkommensentlastung (reduzierte Quellensteuer, Zuordnung der Besteuerungsrechte) steht dir jedoch nicht zur Verfügung. Erwäge, in beiden Ländern einen Steuerberater hinzuzuziehen.

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Häufige Fallstricke bei Abkommen

Die Sozialversicherung ist nicht abgedeckt

Steuerabkommen decken nur Einkommensteuern ab. Die türkischen Sozialversicherungsbeiträge (SGK) sind eine gesonderte Pflicht und werden durch DBA weder reduziert noch aufgehoben.

US-Bürger können der US-Steuer nicht vollständig entgehen

Die USA besteuern ihre Bürger unabhängig vom Wohnsitz auf ihr Welteinkommen. Ein DBA kann die Besteuerungsrechte zuordnen, doch US-Bürger müssen weiterhin jedes Jahr eine US-Steuererklärung abgeben.

Abkommen heben die Erklärungspflicht nicht auf

Selbst wenn ein Abkommen deine türkische Steuer auf null reduziert, musst du unter Umständen trotzdem eine türkische Steuererklärung abgeben, um die Befreiung formell geltend zu machen.

Kryptowährungen sind möglicherweise nicht abkommensgeschützt

Viele ältere Abkommen decken digitale Vermögenswerte nicht ausdrücklich ab. Krypto-Gewinne können vollständig außerhalb der Abkommensbestimmungen liegen und nach türkischem Landesrecht besteuert werden.

Abkommensvorteile gelten nicht automatisch

Du musst die Abkommensentlastung aktiv beantragen – in deiner türkischen Erklärung und/oder bei der Steuerbehörde deines Heimatlandes. Die Vorteile werden nicht automatisch gewährt.

Häufig gestellte Fragen (18 Fragen)